Update Coronalage - erneut geändert

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.

Gem. § 1d der ab 15. Februar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 1 für den Publikumsverkehr weiterhin bis einschließlich 07. März 2021 untersagt. Unter § 13 Abs. 1 CoronaVO fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.

Mehr zu lesen gibt unten über den Link zum Württembergischer Tennis-Bund e.V.

Quelle: Württembergischer Tennis-Bund e.V.

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