Update Coronalage (WTB)
Der Betrieb von Sportstätten bleibt bis 14. Februar 2021 untersagt.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.
Mehr zu lesen gibt unten über den Link zum Württembergischer Tennis-Bund e.V.
Quelle: Württembergischer Tennis-Bund e.V.